"Mehr Demokratie e.V. Sachsen" möchte, dass Leipzig eine Satzung zur Regelung von Bürgerbegehren bekommt. Diese soll, nach ihrer Einführung, als Musterbeispiel für andere Städte und Gemeinden Sachsens dienen.
Warum? Bislang ist es mehr oder weniger nur möglich, mit dem Gutdünken der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erfolgreiche Bürgerentscheide herbeizuführen. Zu viele Mittel sind den Politikern gegeben, Bürgerbegehren lahmzulegen. Zu gering ist die rechtsverbindliche Stellung von Bürgerbegehren.
Durch Blockadestrategien und unnötig lange Bearbeitungszeiten seitens der Verwaltung werden Bürgerbegehren unterwandert, wie es in Dresden der Fall ist. Der Bau der Waldschlösschenbrücke schreitet voran und falls der Streit um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens irgendwann beendet ist, hat die Stadtverwaltung schon vollendete Tatsachen geschaffen, so dass sich ein Bürgerentscheid erübrigt.
Mit unseren 10 Punkten zur Regelung von Bürgerbegehren und der Information zum Bürgerentscheid möchten wir erreichen, dass die Verfahren fair werden, dass Bürger besser über die Sachverhalte informiert werden, über die abgestimmt werden soll und dass wichtige Entscheidungen der Gemeinde von der Mehrheit der Bürger getragen werden.
Wir haben unseren Vorschlag bereits bei den Fraktionen, Parteien, der Stadtverwaltung und den Stadtteil- bzw. Ortschaftsbeiräten eingereicht und hoffen um die Kooperationsbereitschaft der Bürgervertreter.
1  Zum Beispiel fehlten bei dem zuletzt durchgeführten
Bürgerentscheid in Leipzig eine konkrete finanztechnische Darstellung des
Verkaufes: Wer erhält das Geld, wer zahlt wie viel Kredit zurück und spart
wie viel Zinsen (wenn die VVL an die Stadt Kredit zurückzahlt und diese
damit ihrerseits Kredite tilgt, ist die Zinssumme für die Stadt etwa
gleich Null); Vergleich der Zinsersparnis mit abgeführten Gewinnen
der VVL im Laufe der nächsten Jahre; wie viel Steuern fallen an bei
der Gewinnabführung von VVL an die Stadt; ab wann beginnt eine
nachhaltige Entschuldung; wie viel Fördermittel können bei eingesetzten
Eigenmitteln in den nächsten Jahren abgefasst werden; Außerdem
wurde behauptet: Es kommen Arbeitsplätze und Aufträge für
regionale Firmen in Frage.
Aber: Welche konkreten Arbeitsplatz schaffenden Investitionen sollen
festgeschrieben werden? Der Kandidat GdF will in den deutschen
Energiemarkt, Investitionen erfolgen nicht notwendig in Leipzig.
Diese könnten auch Arbeitsplätze kosten (das ist bei Großkonzernen
eher üblich), wenn z.B. in elektronische Ablesung und Abrechnungssoftware
investiert wird. Aufträge müssen künftig ausgeschrieben werden und
landen nicht notwendig bei regionalen Firmen.
2  Die gegenwärtige Art und Weise der Verteilung des Amtsblattes gewährleistet nicht die zuverlässige Übergabe an alle beteiligungsberechtigten Bürger. Es wird nicht in die Briefkästen zugestellt.
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