Bürgerbegehren gegen die Stilllegung der Grundschule Falkenau eingereicht

Lasst die Bürger entscheiden!

 

Bürger von Falkenau (bei Flöha) haben am Donnerstag, den 24.06.10, ein Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss zur Stilllegung der örtlichen Grundschule eingereicht. Die Eheleute Sandig, als maßgebliche Initiatoren, sind nach eigenen Angaben froh, dass sie es so weit gebracht haben. Die letzten Wochen und Monate seien für alle, die am Bürgerbegehren beteiligt gewesen seien sehr hart gewesen. Geprägt von Zustimmung und Zuspruch einerseits, andererseits aber eben auch von Ablehnung und Unverständnis. Mehr Demokratie in Sachen ruft den Falkenauer Gemeinderat auf, den Bürgern jetzt die Möglichkeit zu eröffnen über die Zukunft ihrer Grundschule selbst zu entscheiden.

Die Grundschule in Falkenau soll nach dem Willen des Gemeinderats geschlossen werden - doch die Bürger wehren sich.

Der Falkenauer Gemeinderat hatte am 28.04.10 in einer öffentlichen Sitzung die „vorübergehende Stilllegung des Schulbetriebs“ beschlossen, allerdings vergessen, die Bürger darüber aufzuklären, um welchen Zeitraum es sich bei „vorübergehend“ handelt. Der Beschluss sieht dementsprechend lediglich vor, dass die Beschulung in Falkenau „unbedingt wieder anzustreben“ sei, sollte sich in „absehbarer Zeit“ die Möglichkeit dazu ergeben. Unmittelbar nach dem Beschluss hatten Bürger ca. 350 Unterschriften gegen die Schließung gesammelt und dem Bürgermeister übergeben. Das blieb jedoch zunächst ohne erkennbare Folgen, denn mehr als ein „zur Kenntnis genommen“ der Verwaltungsspitze resultierte daraus nicht. Anstatt die Bürger mit ihren Interessen ernst zu nehmen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen, stellten sich Bürgermeister und Rat auf den Standpunkt, es läge ein gültiger Beschluss vor und damit erübrige sich jegliche Diskussion. Selbst die Aufforderung seitens der Bürger doch in Bezug auf „vorübergehend“ ein wenig konkreter zu werden führte lediglich zu weiteren vagen Erklärungsversuchen. Offenbar waren die Verantwortlichen nicht bereit, die Frage der Wiedereröffnung der Schule verbindlicher zu regeln.

Der Konflikt hatte sich von Anfang an zugespitzt und schnell wurde den Beteiligten klar, dass auf dem Wege der Diskussion und der Kompromissfindung kein Blumentopf zu gewinnen war. So berichtete Frau Sandig, dass es ihr unmöglich gewesen sei, eine Kopie des öffentlichen Ratsbeschlusses zu erhalten. Diese Vorgehensweise wurde mit bestehenden rechtlichen Regelungen begründet. Auf Anfrage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mittelsachsen teilte die Sachbearbeiterin Frau Spiegelhauer mit, ihr sei eine solche Regelung im Umgang mit öffentlichen Beschlüssen nicht bekannt. Schließlich wurde den Initiatoren bei Abgabe der Begehrensunterlagen mitgeteilt, sie hätten die Kosten für die Überprüfung der Unterschriften zu tragen. Der Rechtsanwalt Dirk Nasdala, ein ausgewiesener Fachmann der rechtlichen Regelungen auf dem Gebiet Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Sachsen, bestätigte auf Anfrage jedoch, dass diese Kosten, sowie die anfallenden Kosten für einen Bürgerentscheid von der Kommune zu tragen sei. Den Verantwortlichen soll an dieser Stelle nichts unterstellt werden, vielleicht ist das Instrument Bürgerbegehren einfach in vielen Rathäusern bisher noch unbekannt. Der Gedanke daran, wie viele Initiatoren ihr Bürgerbegehren in der Vergangenheit schon im letzten Moment aus Furcht vor den vermeintlichen Kosten zurückgezogen haben, sollte jedoch nachdenklich stimmen.

Um ihre Forderungen verhandlungsfähig zu gestalten, legten die Bürger dem Rat eine Reihe von Selbstverpflichtungen von ortsansässigen Privatpersonen und Gewerbetreibenden vor, die Hilfe bei dem Erhalt der Schule zusicherten. Doch nach den Angaben der Initiatoren des Bürgerbegehrens wurden ihre sämtlichen Aktivitäten und Bemühungen, einen Kompromiss in dieser Frage zu erreichen von vornherein abgelehnt. Das Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss war somit die Konsequenz aus der Vorgeschichte. Jetzt liegt es am Falkenauer Gemeinderat! Aus Sicht von Mehr Demokratie in Sachsen ist es jetzt Zeit, den Bürgern, nach allem was passiert ist, die Möglichkeit zu geben über die Grundschule und deren Zukunft selbst zu entscheiden. Am Mittwoch, den 30.06.10 können die Gemeindevertreter in der Ratssitzung die Weichen stellen. Wir sind gespannt.