Sächsischer Landtag: Vorstoß der Linken zur Volksgesetzgebung entfacht inhaltliche Debatte

Auf der Landtagssitzung am 18. Dezember 2013 brachte die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf ein, der erstmalig in der 21-Jährigen sächsischen Verfassungsgeschichte einen vom Landtag beschlossenen Volksentscheid auf den Weg bringen sollte – und zwar über die Modalitäten der Volksgesetzgebung.

Bild: Sächsischer Landtag/Steffen Giersch

Bild: Sächsischer Landtag/Steffen Giersch

Eigentlich waren Verhandlungen über weitere Veränderungen der Verfassung, in denen es dann auch um die Volksgesetzgebung gehen sollte, bereits früher angedacht. Dazu kam es jedoch nicht; aus diesem Grund wählte die Linke diesen ungewöhnlichen Weg, um das Thema noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen.

Kern des Entwurfs ist eine Absenkung des Quorums des Volksbegehrens zur Einleitung eines Volksentscheids von 450000 auf 280000 Unterschriften. (Diese Zahl stammt aus Anhörungen zu einem Gesetzentwurf der Linken aus dem Jahre 2010 und war von Sachverständigen vor dem Hintergrund ins Spiel gebracht worden, dass beim Volksentscheid weiterhin auf ein Zustimmungsquorum verzichten werden kann – die Linke hätte sonst ein geringeres Quorum gefordert). Desweiteren enthält der Entwurf die Einführung einer Referendumsinitiative (das fakultative Referendum) mit einem Quorum von 175000 Unterschriften. Dieses Referendum bietet die Möglichkeit, die Bevölkerung über vom Landtag beschlossene Gesetze abstimmen zu lassen, wenn sie dieses wünscht und die nötigen Unterschriften sammelt. Ein solches Instrument gibt es in dieser umfänglichen Form noch nicht in Deutschland.

Eine kurze Zusammenfassung der Debatte

Andrea Roth, die den Antrag für die Linke vorstellte, sagte dazu, dass dieses Instrument zu einer intensiveren Einbindung der Bürger in den Gesetzgebungsprozess führe, da dem Landtag sonst die Ablehnung eines Gesetzes im Volksentscheid drohe. In der Debatte betonte Marko Schiemann für die CDU den Zusammenhang zwischen hohem Einleitungsquorum beim Volksbegehren und fehlendem Zustimmungsquorum beim Volksentscheid in der sächsischen Verfassung. Er untermauerte dies mit Beispielen aus anderen Bundesländern, in denen ein niedriges Einleitungsquorum mit einem 25% Zustimmungsquorum beim Entscheid kombiniert sei. Grundsätzlich sei die CDU für die Volksgesetzgebung. Eine Notwendigkeit der Verbesserung der Volksgesetzgebung sah auch Carsten Biesok von der FDP, der sich gesprächsbereit zeigte. Er führte seine Erfahrungen mit dem einzigen Volksentscheid in Sachsen an, in dessen Zuge der Landtag die Entscheidung der Bürger, keinen Finanzverbund der Sparkassen zu schaffen, überging und trotzdem einen leicht veränderten Verbund auf den Weg brachte. Vor diesem Hintergrund forderte er eine Bindungswirkung von Volksentscheiden von drei Jahren wie bei Bürgerentscheiden. Den Grund für eine Überprüfung der Regeln für die Volksgesetzgebung sah Klaus Bartl (Linke) vor allem in der fehlenden Anwendung von Verfahren durch die Bürger. In den letzten zwei Legislaturperioden habe es nicht einen einzigen Volksantrag gegeben, weil die Aussicht auf einen Volksentscheid durch das hohe Quorum beim Volksbegehren zu gering sei. Kaum eingegangen wurde auf die Referendumsinitiative, hier gab es nur von Seiten des Justizministers Martens von der FDP Fragen zur Sperrwirkung einer solchen Initiative beim Inkrafttreten von Gesetzen. Bemerkenswert war der Schluss der Debatte, als nach der Abstimmung der Abgeordnete Sebastian Fischer von der CDU ans Mikrofon trat um seine Enthaltung zu erklären. Er sagte, dass er ganz besonders das fakultative Referendum als ein ganz wichtiges Instrument zur Verbesserung der Volksgesetzgebung ansehe. Wir auch.

<link http: edas.landtag.sachsen.de mail window for sending>Link zum Antrag der Fraktion DIE LINKE