1. Welche Objekte sind in Cross Border Geschäfte einbezogen? Welche Risiken geht die Stadt mit diesen Geschäften ein?
Auf Grund der aktuellen Finanzkrise und den gesetzlichen Veränderungen in den USA ist es fraglich ob diese Geschäfte noch finanzielle Vorteile bringen. Es könnte sich eine Lücke von mehreren Millionen Euro ergeben die die Stadt weiter belastet. Diese Frage wurde nicht als Petition anerkannt, da Das Thema war schon Mitte Mai im Stadtrat angesprochen worden, so dass Mehr Demokratie ein Protokoll zugesandt bekam. Die Hauptaussagen welche aus diesem zu entnehmen sind lauten wie folgt:
- Das LVB Schienennetz, KWL Trinkwassernetz und Klinikum „St. Georg“ sind in CB Verträge eingebunden
- Auswirkungen in Form von finanziellen Belastungen sind bei diesen Objekten nicht eingetreten
- Ein Unternehmen was von der Krise betroffen ist, ist auch in Cross Border Geschäfte mit der Stadt Leipzig verwickelt
- Dieses Unternehmen unterliegt dem Rettungspaket des amerikanischen Staates
- Nähere Angaben zum Unternehmen kann die Stadt auf Grund der Verschwiegenheitsverpflichtung nicht machen
- In Insolvenz gegangene Banken sind nicht an Cross Border Aktionen beteiligt
- Die CB Verträge mit Leipzig sind so ausgestattet, dass andere Banken im Krisenfall Sicherheiten stellen müssen
- Auswirkungen auf die Verträge können nur entstehen, wenn Ratinglimite der Finanzinstitute unterschritten werden
- Wird dieses Limit unterschritten müssen zusätzliche Sicherheiten gestellt werden
- In einigen Fällen müsste die Stadt Leipzig diese Sicherheiten stellen in Form einer Bankbürgschaft - Finanzinstitute für die diese Regel gelte sind von der Krise weniger betroffen
- Bei dem Schienennetz und beim Trinkwassernetz ist die Stadt Leipzig an den CB Verträgen beteiligt • Auf Grund der Rechtsstellung des Eigenbetriebes Klinikum „St. Georg“ bestehen auch dort Verpflichtungen bzgl. der CB Verträge
- Bei diesen Verträgen wäre die Stadt Leipzig selbst verpflichtet an den Investor zu zahlen
- Die Mittel- und Langfristige Auswirkung der Krise auf die CB Verträge ist noch nicht abzusehen
2. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Aufsichtsratssitzungen der VVL öffentlich sind!
Die Sitzungen sollten öffentlich sein, da die Bürger der Stadt Leipzig schon im Bürgerentscheid kritisierten, dass sich Teile der LVV in spekulative Geschäfte einlassen. Um sicherzustellen, das die Geschäftsziele welche vom Stadtrat vorgegeben werden eingehalten werden Bedarf es einer sozialen Kontrolle. Diese Frage wurde nicht als Petition anerkannt, da am 20.11.2008 hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig einen Beschluss gefasst. Die Inhalte sind unten kurz angeführt:
- Die LW bedient sich eines Beteiligungscontrolings- und Risikomanagementsystems
- Dadurch wird Transparenz gegenüber der Stadt Leipzig geschaffen
3. Die strategischen Ziele des Stadtrates für die Betriebsteile der LVV sollen öffentlich diskutiert werden.
Welche Risiken wurden durch die LVV eingegangen, die unter der jetzigen wirtschaftlichen Lage der Stadt erhebliche Kosten verursachen. Die Strategien bei den Betrieben der Daseinsvorsorge außer der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung vor Ort angemessen ist, muss öffentlich diskutiert werden um sie zu verstehen. Diese Frage wurde vom Stadtrat angenommen und in eine Vorlage umgewandelt.