Aufruf an Landesregierung gestartet

Mehr Demokratie e.V. sammelt Unterschriften für Verfassungsreform

Am heutigen Dienstag (14.3.) hat der Landesverband Sachsen von Mehr Demokratie e. V. einen Aufruf gestartet, in dem er die Landesregierung auffordert, die geplante Reform der direkten Demokratie auf Landesebene auf den Weg zu bringen.
„Die Zeit für die Reform wird immer knapper. Wir haben die ernsthafte Sorge, dass die angekündigten Verbesserungen der direkten Demokratie unter den Tisch fallen. Deshalb startet Mehr Demokratie einen Appell an die Landesregierung, den alle Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen können“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie.

Sachsen hat im Ländervergleich die höchsten Hürden bei Volksbegehren. Im Koalitionsvertrag wurde 2019 vereinbart, die Hürden für Volksanträge und Volksbegehren zu halbieren und die Einführung eines Volkseinwands zu prüfen.
„Wir haben in Sachsen realitätsferne Regeln für die direkte Demokratie auf Landesebene. Da verwundert es nicht, dass es seit mehr als zehn Jahren kein Volksbegehren gab. Wir erwarten von der Landesregierung, umgehend die angekündigten Reformen zu beschließen und ihre Demokratie-Zusage einzuhalten“, fordert Beck.

Seit der Verabschiedung der Landesverfassung hat es in Sachsen keine Reform der direkten Demokratie auf Landesebene gegeben. Im Ländervergleich der direkten Demokratie liegt Sachsen auf Platz 10. Das Ergebnis wird vor allem durch die guten Regeln für Volksentscheide aufgewogen. Hier entscheidet die einfache Mehrheit. Dass die Menschen in Sachsen mehr über Volksbegehren und Volksentscheide mitentscheiden wollen, zeigt auch der jüngste Sachsen-Monitor aus dem September 2022.

Der Aufruf „Versprechen halten: Volksbegehren erleichtern, Volkseinwand einführen!“ kann hier unterzeichnet werden: https://sachsen.mehr-demokratie.de/.

 

Für Rückfragen:

Christian König, Mitarbeiter des Landesverbands Sachsen von Mehr Demokratie e.V., 0151 22017276

Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie, 0172 7962982.

 

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag von CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und SPD findet sich folgender Passus zur Reform der direkten Demokratie auf Landesebene:

„Wir wollen das Quorum für Volksanträge auf 0,6 Prozent und das Quorum für Volksbegehren auf 6 Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger absenken. Gleichzeitig wollen wir für den Volksentscheid ein Zustimmungsquorum von 20 Prozent einführen.
Nach einem erfolgreichen Volksantrag wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass der Sächsische Landtag über den Inhalt des Volksantrags einen Volksentscheid initiieren kann.
Die Verwaltung des sächsischen Landtags wird verpflichtet, die Initiatorinnen und Initiatoren von Volksanträgen und Volksbegehren bei juristischen und formalen Fragen zu beraten.
Außerdem sollen die Initiatorinnen und Initiatoren auch in Gremien des Sächsischen Landtags, insbesondere dem Plenum, Rede- und Anhörungsrechte erhalten.
Damit die Bürgerinnen und Bürger sich bei Volksgesetzgebungsverfahren umfassend informieren können, wollen wir gesetzliche Regelungen zur Information im Verfahren treffen.

Wir werden prüfen, wie das System der Volksgesetzgebung sinnvoll durch das weitere Instrument eines Volkseinwands ergänzt werden kann.“ (S. 111)

 

Hinweis für die Redaktionen

Das aktuelle Volkentscheidsranking von Mehr Demokratie finden Sie hier: https://www.mehr-demokratie.de/volksentscheidsranking.

Der Landesverband Sachsen von Mehr Demokratie hat zudem ein Dossier zur Reform der direkten Demokratie in Sachsen verfasst, welches hier eingesehen werden kann: https://sachsen.mehr-demokratie.de/volksbegehren.