Regis-Breitingen: Hin und Her bei Bürgerbegehren eine Zumutung

+++ Mehr Demokratie fordert vom Land bessere Regeln für Bürgerbegehren +++

 

Das Hin und Her beim Bürgerbegehren in Regis-Breitingen sorgt bei Mehr Demokratie e.V. für Unverständnis. In der Entscheidung vom 25. August revidierte der Stadtrat einen früheren Beschluss und erklärte das dortige Bürgerbegehren für unzulässig, entgegen der rechtlichen Prüfung durch die Stadtverwaltung.
„Erst ist das Bürgerbegehren zulässig, dann auf einmal unzulässig. Dieser Schlingerkurs ist eine Zumutung für die Unterstützer des Begehrens. So winken die Bürger frustriert ab, wenn es zukünftig um Mitbestimmung geht“, sagt Peter Böhme, Landesvorstand von Mehr Demokratie in Sachsen.

Mehr Demokratie sieht an dieser Stelle den Gesetzgeber in der Pflicht, den Gemeinden und Bürgerinitiativen mehr Rechtssicherheit zu geben. „Das Verfahren in Regis-Breitingen wirft ein kritisches Licht auf das bestehende Regelwerk“, bemängelt Böhme.

Die Regierung habe bei der jüngsten Reform außer acht gelassen, dass auch das gesamte Verfahren vom Bürgerbegehren bis zum Bürgerentscheid besser geregelt werden muss. „Man muss auch an den unscheinbaren Stellschrauben drehen, damit alle Räder ineinander greifen“, so Böhme weiter.

Mehr Demokratie schlägt deshalb vor, dass die Landesregierung ein Verfahrensgesetz für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erarbeitet. Im Nachbarland Thüringen gibt es bereits seit 2016 ein entsprechendes Gesetz. Unabdingbar sei eine Zulässigkeitsprüfung für Bürgerbegehren bereits bei der Antragstellung, damit nicht unnötig Unterschriften gesammelt werden, die dann später – wie in Regis-Breitingen – für ungültig erklärt werden. Dadurch könne für alle Beteiligten ein rechtssicheres Verfahren geschaffen werden.

 

Hintergrund:

Die Prüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren vor dem Beginn der Unterschriftensammlung existiert bereits in mehreren Bundesländern, so z.B. in Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Dafür ist lediglich ein von den Vertrauenspersonen unterschriebener Antrag notwendig. Die Prüfung obliegt der Verwaltung und ist damit kein politischer Akt.

Mehr Demokratie erfasst als größter Verein für direkte Demokratie gemeinsam mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Bergischen Universität Wuppertal alle Bürgerbegehren in Deutschland, wertet sie aus und erarbeitet auf dieser Grundlage Reformvorschläge.

Im aktuellen Bürgerbegehrensbericht werden diese Statistiken und Reformvorschläge vorgestellt: www.mehr-demokratie.de/themen/buergerbegehren-in-den-kommunen/buergerbegehrensbericht-2020.

Bei Rückfragen:
Christian König, Mitarbeiter Landesverband Sachsen Mehr Demokratie e.V., 0151-22017276