Volksbegehren

Mit Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid können die Bürgerinnen und Bürger direkt Einfluss auf die Landespolitik nehmen. Sie können eigene Gesetze auf den Weg bringen oder auf die politische Tagesordnung setzen.

Regelung der Volksgesetzgebung in Sachsen

In Sachsen sind die Verfahrensregeln für die direkte Demokratie auf Landesebene zum einen in der Landesverfassung festgehalten, zum anderen stehen die näheren Regelungen in einem Durchführungsgesetz:

Forderungen von Mehr Demokratie

Die sächsiche Landesregierung stellt im Koalitionsvertrag für die Jahre 2019 - 2024 eine Reform der direkten Demokratie in Aussicht. Für die Volksgesetzgebung wurde eine Senkung der Quoren bei Anträgen auf Volksbegehren und Volksbegehren vereinbart. Gleichzeitig soll ein Zustimmungsquorum bei Volksentscheiden eingeführt werden.

Darüber hinaus vereinbarte die Koalition aus CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und SPD die Einführung des fakultativen Referendums bei einfachen Gesetzen zu prüfen.

Mehr Demokratie hat hierzu ein Dossier erstellt, welches die Positionen des sächsischen Landesverbands zu den Reformvorschlägen zusammenfasst. Das Dossier kann hier heruntergeladen werden.

Dossier zur Reform der direkten Demokratie