Offener Brief zur Inbetriebnahme der Transparenzplattform

Der Sächsischen Landtag plant, den Start der Transparenzplattform um zwei Jahre zu verschieben. Deshalb fordern vier Fachvereine in einem offenen Brief die Abgeordneten von CDU, BSW, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dazu auf, die Transparenzplattform wie vorgesehen am 1. Januar 2026 in Betrieb zu nehmen und das Transparenzgesetz im Sinne der Bürger zu verbessern.

 

Offener Brief an die Abgeordneten von CDU, BSW, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke des Sächsischen Landtages


Transparenzplattform in Betrieb nehmen und Gesetz für alle verbessern

11. November 2025

 

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

am 1. Januar 2024 trat das Sächsische Transparenzgesetz in Kraft. Damit schuf der Freistaat Sachsen eine eigene Rechtsgrundlage für das Recht auf Informationsfreiheit und erleichterte den Zugang zu staatlichen Informationen. Diese Gesetzesänderung kam bereits sehr spät: Sachsen war zusammen mit Bayern und Niedersachsen bis dahin eins der letzten Bundesländer ohne entsprechende Regelung.
Mit der Transparenzplattform als Kern des Gesetzes würde Sachsen den Ansprüchen einer modernen Demokratie und bürgernahen Verwaltung gerecht. Eine transparente Verwaltung fördert das Vertrauen in staatliches Handeln. Misstrauen, Desinformation und Diskreditierung demokratischer Institutionen entgegenzuwirken war vielleicht noch nie so dringend geboten wie jetzt.

Umso mehr besorgt uns, dass der Start der Transparenzplattform nun verschoben werden soll. Technisch stünde dem nichts im Wege. Vielmehr soll die Verschiebung um zwei Jahre für ein Umsteuern genutzt werden. Auch wenn der Prozess noch offen zu sein scheint, warnen wir davor, das Grund- und Bürgerrecht auf Informations-zugang zu beschneiden.

Wir empfehlen Ihnen deshalb die

Transparenzplattform zum 1. Januar 2026 in Betrieb zu nehmen.

In den kommenden Jahren ist es geboten, das Transparenzgesetz so zu erweitern, dass sich der Nutzen für die Allgemeinheit spürbar erhöht und der Aufwand für die Verwaltungen optimiert wird. Eine Maßnahme hierfür kann die Neufassung und Öffnung der Bereichsausnahmen sein. In diesen Reformprozess sollten die Nutzerinnen und Nutzer des Transparenzgesetzes, also nicht zuletzt die sächsischen Bürgerinnen und Bürger, eingebunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Rosberger
Mehr Demokratie e. V. Sachsen

Der offene Brief wird unterstützt von
FragDenStaat • Mehr Demokratie e. V. • Netzwerk Recherche e. V. • Weltweiterdenken e. V. / Die Bürokratiemonster

 

Der komplette Brief kann hier heruntergeladen werden.