2024 spürbar mehr direkte Demokratie in Sachsens Kommunen

Im Jahr 2024 gab es überdurchschnittlich viele direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene. Angesichts vieler unzulässiger Bürgerbegehren fordert Mehr Demokratie mehr Rechtssicherheit für Initiativen und Kommunen.

Im Jahr 2024 verzeichnete Sachsen einen deutlichen Anstieg direktdemokratischer Verfahren auf kommunaler EBene. Insgesamt fanden 21 Verfahren statt, darunter 15 "von unten" initiierte Bürgerbegehren und 6 Ratsreferenden, also von Gemeinde- oder Stadträten angesetzte Bürgerentscheide. Dies stellt die höchste Anzahl seit 2011 dar.

Mehr Demorkatie sieht in der Reform der Sächsischen Gemeindeordnung von 2022 eine Ursache für die häufigere Nutzung der Mitbestimmungsrechte. Mit der Reform wurde die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren von 10 auf 5 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt. Niedrigere Hürden tragen nachweislich dazu bei, dass die direkte Demokratie auf lokaler Ebene stärker genutzt wird und die Bürgerinnen und Bürger vermehrt die Möglichkeit zur Mitbestimmung wahrnehmen.

Neben dieser positiven Entwicklung gibt es auch negtive Trends. So wurden über 60 Prozent der eingereichten Bürgerbegehren für formal unzulässig erklärt. Der Anteil lag damit deutlich über dem langjährigen Durchschnitt von 42 Prozent in Sachsen. Bundesweit liegt die Quote laut dem Bürgerbegehrensbericht von 2023 bei 28,5 Prozent. Mehr Demokratie schlägt vor, die Gemeindeordnung zu überarbeiten, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und Hürden abzubauen. Eine formale Prüfung vor Beginn der Unterschriftensammlung kann helfen, Fehler frühzeitig zu vermeiden. Der Kostendeckungsvorschlag, den die Initiativen bis dato vorlegen müssen, sollte durch eine amtliche Kostenschätzung ersetzt werden. Beide Regelungen haben sich z. B. in den Nachbarbundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen bewährt.

Im Jahr 2024 fanden außerdem neun Bürgerentscheide statt. In vier Fällen scheiterten diese an der gesetzlichen Zustimmungshürde. Die weiteren fünf Bürgerentscheide (Altenberg, Kriebstein, Vierkirchen, Waldhufen, Wiedemar) fanden parallel zu Kommunal- oder Landtagswahlen statt. Die Abstimmungsbeteiligung lag dabei zwischen 74 und 81 Prozent.

 

In Kooperation mit der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg erfasst Mehr Demokratie alle direktdemokratischen Verfahren in Deutschland. Sie können in der öffentlichen Datenbank Bürgerbegehren eingesehen werden: www.datenbank-buergerbegehren.info/.