Sächsisches Transparenzgesetz – Eine 100-Tage-Bilanz

100 Tage nach dem Inkrafttreten des sächsischen Transparenzgesetzes zieht die Sächsiche Beauftragte für Datenschutz und Transparenz eine erste Bilanz - dazu eine Einschätzung von Mehr Demokratie.

Im Juli 2022 beschloss der Sächsische Landtag die Einführung eines Transparenzgesetzes , am 1. Januar 2023 trat es in Kraft . Damit gibt es in Sachsen erstmals eine Regelung, wie Informationen von Staat und Verwaltung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Juliane Hundert, Sächsische Beauftragte für Datenschutz und Transparenz, hat nun einen Rückblick auf die ersten 100 Tage des Gesetzes gegeben. Ihre Bilanz: Viele Behörden haben Anträge auf Informationseinsicht erhalten und die entsprechenden Auskünfte auch erteilt. Sie geht davon aus, dass die Anträge auf Information pünktlich bearbeitet werden. Die Landesdirektion Sachsen habe zudem bereits ein Portal erstellt, in welchem sie die erteilten Auskünfte veröffentlicht. Die von Kritikerinnen und Kritikern befürchtete Antragsflut sei gleichwohl ausgeblieben.

Aus Sicht des sächsischen Landesverbands von Mehr Demokratie ist das Transparenzgesetz ein guter erster SchrittRichtung Transparenz – so stieg Sachsen im Ranking der Bundesländer vom letzten Platz zu Platz neun auf und liegt damit nun im Mittelfeld. Jedoch bleibt der Sächsische Landtag mit dem Gesetz unter seinen Möglichkeiten. So sind Kommunen von der Transparenzpflicht ausgenommen werden, obwohl Bürgerinnen und Bürger hier in der Regel das größte Interesse an Informationen haben. Des Weiteren sind Behörden an keine konkrete Auskunftsfrist gebunden. Außerdem listet das Gesetz 22 Bereiche auf, die von der Transparenzpflicht ausgenommen sind. Damit sind die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Recht auf Auskunft stark eingeschränkt.

Dass die „Antragsflut“ nun ausgeblieben ist, weist aus Sicht von Mehr Demokratie auf drei Punkte hin. Zum einen erschweren der Ausnahmekatalog und die bestehende Gebührenregelung die Antragstellung. Vor allem aber ist ein zeitnaher Aufbau eines Transparenzportals nach Hamburger Vorbild geboten. Nur so werden veröffentlichungspflichtige Informationen nach dem Prinzip Open-by-default niedrigschwellig einsehbar und nur so erfüllt das Transparenzgesetz seinen Zweck. Schließlich ist auch nicht mit einer Überforderung der Kommunen durch eine „Antragsflut“ zu rechnen. Der Geltungsbereich sollte auch auf die Kommunen erweitert werden.Auch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Juliane Hundert kritisiert, dass Gemeinden und Landkreise nicht von der Transparenzpflicht umfasst sind. Sie können zwar Informationen auf freiwilliger Basis veröffentlichen, müssen dafür aber entsprechende Transparenz-Satzungen verabschieden. Kommunale Informationsfreiheitssatzungen, eine Vorstufe für eine Transparenzsatzung, gibt es bisher z. B. in Leipzig und Dresden.

Mehr Demokratie begrüßt die Umsetzung des Gesetzes, dort wo es bereits greift. Dennoch sehen wir weiterhin Verbesserungsbedarf und erwarten, dass das Gesetz spätestens im Zuge der kommenden Evaluierung nachgeschärft wird.


 

Pressemitteilung der LfDI Dr. Juliane Hundert: https://www.datenschutz.sachsen.de/detailseite-news-bzw-veranstaltungsmeldung-6070.html

Pressemitteilung von Mehr Demokratie Sachsen zur Einführung des Transparenzgesetzes: sachsen.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/transparenzgesetz-in-sachsen-verabschiedet

Transparenzranking von der Open Knowledge Foundation und Mehr Demokratie: transparenzranking.de

Transparenzportal des Freistaats Sachsen: www.lds.sachsen.de/transparenz/