Demokratiepolitische Empfehlungen zur Landtagswahl
In der laufenden Wahlperiode hat die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einige Reformen auf den Weg gebracht. Unter anderem wurden die Hürden für Bürgerbegehren gesenkt und ein Transparenzgesetz verabschiedet. Leider hat sie sich nicht an die Änderung der Landesverfassung herangewagt, um die direkte Demokratie auch auf Landesebene zu verbessern.
Für die kommende 8. Wahlperiode des Sächsischen Landtags (2024 - 2029) schlägt der Landesverband Sachsen von Mehr Demokratie 25 demokratiepolitische Empfehlungen vor. Wesentliche Punkte für eine Weiterentwicklung der Demokratie in Sachsen sind:
- die Verbesserung der direkten Demokratie auf Landesebene, u.a. durch ein niedrigeres Unterschriftenquorum bei Volksbegehren und die Einführung eines Volkseinwands,
- die Senkung des aktiven Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre,
- qualitative Verbesserungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, u.a. durch eine vorgelagerte Zulässigkeitsprüfung bei Bürgerbegehren,
- der Ausbau der Bürgerbeteiligung, u.a. durch eine geringere Unterschriftenhürde für Einwohneranträge und Anträge auf Einwohnerversammlungen,
- eine Modernisierung des Wahlrechts,
- die Weiterentwicklung des Transparenzgesetzes.
Das komplette Empfehlungspapier kann hier heruntergeladen werden.