Bilanz für 2025: Fast jedes Bürgerbegehren in Sachsen unzulässig

Mehr Demokratie e. V.: Gemeindeordnung muss dringend verbessert werden

Wie der Landesverband Sachsen des Vereins Mehr Demokratie am heutigen Dienstag (30.12.) in seiner Jahresbilanz mitteilt, gab es 2025 in Sachsen 16 direktdemokratische Verfahren, darunter 14 von den Bürgerinnen und Bürgern initiierte Bürgerbegehren. Elf Bürgerbegehren wurden jedoch aus formalen Gründen für unzulässig erklärt. In einem Fall wurde ein Bürgerbegehren durch den Stadtrat übernommen. Zwei Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Die Anzahl der direktdemokratischen Verfahren liege nach Angaben des Fachverbands über dem langjährigen Mittel. Allerdings sei die Quote unzulässiger Bürgerbegehren hoch wie nie. „Diese Bilanz ist alarmierend. Die Bürger wollen mitentscheiden, aber scheitern flächendeckend an formalen Hürden. Das sorgt für Frust auf allen Seiten“, sagt Frank Rosberger, Sprecher des Landesvorstands von Mehr Demokratie e. V. in Sachsen. Der langjährige Durchschnitt unzulässiger Bürgerbegehren in Sachsen liegt bei 37 Prozent. Zum Vergleich: Bundesweit werden durchschnittlich 26 Prozent aller Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.

Mehr Demokratie sieht den Sächsischen Landtag in der Pflicht, die Gemeindeordnung im kommenden Jahr anzupassen. „Wir brauchen dringend die Abschaffung des Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren und eine formale Prüfung von Bürgerbegehren. Gut gemacht, kann direkte Demokratie ein Frustschutzmittel sein“, so Rosberger. Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD vereinbart, dass die Nutzung der direkten Demokratie erleichtert werden soll.

Im vergangenen Jahr fanden in Sachsen zudem drei Bürgerentscheide statt, jeweils gleichzeitig mit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Dabei gab es auch den 200. Bürgerentscheid in der Geschichte des Freistaats. Während es in Hohnstein auf Eigeninitiative des Stadtrats einen Bürgerentscheid über die Errichtung von Windkraftanlagen gab, wurde in Radeberg und Arnsdorf über ein interkommunales Gewerbegebiet abgestimmt. Alle Bürgerentscheide endeten im Sinne des Bürger- bzw. Ratsbegehrens. An den Abstimmungen nahmen im Schnitt 65,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger teil.


 

Hintergrund

Mehr Demokratie e. V. erfasst in Kooperation mit der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg alle direktdemokratischen Verfahren in Deutschland und veröffentlicht die Ergebnisse in einem regelmäßigen Bürgerbegehrensbericht. Den aktuellen bundesweiten Bürgerbegehrensbericht aus dem Jahr 2025 finden Sie hier: www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/buergerbegehren-in-den-kommunen/buergerbegehrensbericht.

Die direktdemokratischen Verfahren können in der öffentlichen Datenbank Bürgerbegehren eingesehen werden: www.datenbank-buergerbegehren.info/