DVB-Bürgerbegehren: Mehr Demokratie e. V. fordert Abschaffung des Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren

+++ Fachverband: Diskussion um Zulässigkeit zeigt Reformbedarf bei der Gemeindeordnung

Im Zuge der Entscheidung des Dresdner Stadtrats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen Kürzungen im Dresdner Nahverkehr am morgigen Donnerstag (11.12.) fordert der Landesverband Sachsen von Mehr Demokratie e. V. eine Änderung der Gemeindeordnung durch den Sächsischen Landtag. Der erforderliche Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren soll demnach abgeschafft und durch eine amtliche Kostenschätzung vor dem Bürgerentscheid ersetzt werden. 

„Teure Gutachten, Streitigkeiten und Frust an allen Ecken lassen sich vermeiden. Der Kostendeckungsvorschlag muss weg. Und dafür muss nur an einer kleinen Stelle die Gemeindeordnung geändert werden“, sagt Frank Rosberger, Sprecher des Landesvorstands Sachsen von Mehr Demokratie.

Nach Angaben des Vereins wurden 2025 in Sachsen bisher zwölf Bürgerbegehren initiiert. Davon wurden sieben für unzulässig erklärt. In vier Fällen lag dies gänzlich oder teilweise an einem fehlenden oder fehlerhaften Kostendeckungsvorschlag. „Ehrenamtlichen Initiativen wird eine Arbeit zugemutet, die sonst nur Kämmereien bewältigen können. Die bisherige Regelung ist alles andere als bürgerfreundlich. Andere Bundesländer sind hier längst weiter“, so Rosberger. 
In zehn Bundesländern gibt es keinen Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren, so zum Beispiel in Sachsen-Anhalt und Thüringen.


+++ Hintergrund
Der Kostendeckungsvorschlag ist in § 25 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung geregelt. Die von Mehr Demokratie e. V. vorgeschlagene Regelung gibt es bereits in  Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.