Der Landesverband Sachsen des Vereins Mehr Demokratie lobt vor dem am Sonntag (1.3.) in Naunhof stattfindenden Bürgerentscheid das Vorgehen der Stadtverwaltung und der Bürgermeisterin Anna-Luise Conrad. Gemeinsam mit dem Stadtrat wurde ein fehlerhaftes Bürgerbegehren gegen die Errichtung von Windkraftanlagen aufgegriffen und in Zusammenarbeit mit Ortsvorstehern und der Bürgerinitiative ein rechtlich zulässiger Bürgerentscheid ermöglicht.
Mehr Demokratie hofft auf eine Vorbildwirkung für andere Kommunen. Das verantwortungsvolle Verwaltungshandeln und die Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen und Politik seien beispielhaft. „Bürgerentscheide können Konflikte klären und befrieden. Erst recht, wenn man es macht wie in Naunhof“, sagt Frank Rosberger, Sprecher des Landesvorstands Sachsen von Mehr Demokratie. Zudem sei aus Sicht des Vereins auch die Information der Öffentlichkeit durch die Stadt Naunhof sehr gut.
Das Bürgerbegehren gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet wurde von 793 Personen unterschrieben, aber wegen mehrerer formaler Fehler für unzulässig erklärt. Im Anschluss wurde die Stadtverwaltung durch den Stadtrat mit der Bildung einer Arbeitsgruppe „Wind“ beauftragt. In der Arbeitsgruppe einigten sich die Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates, der Ortsvorsteher der Ortsteile, der Bürgerinitiative „Gegenwind“ sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger gemeinsam auf die Formulierung einer rechtsgültigen Abstimmungsfrage. Der Stadtrat beschloss am 27.11.2025, dass es einen Bürgerentscheid geben soll und legte den 1.3.2026 als Termin fest.
+++ Hintergrund:
Nach § 24 Sächsische Gemeindeordnung kann auch der Stadt- oder Gemeinderat einen Bürgerentscheid ansetzen. Er findet statt, wenn „der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Durchführung eines Bürgerentscheides beschließt.“
Die Frage des Bürgerentscheids lautet: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Naunhof im Rahmen ihres Einvernehmens nach § 36 BauGB alle rechtlich und tatsächlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet zu verhindern, mindestens aber in ihren Auswirkungen einzuschränken?“


