Mehr Demokratie fordert Reform des Einwohnerantrags in Sachsen

Fachverband stellt Gesetzentwurf für niedrigere Unterschriftenhürde vor

Am heutigen Freitag (24.11.) hat der Landesverband Sachsen von Mehr Demokratie e. V. einen Gesetzentwurf präsentiert, mit dem Einwohneranträge in sächsischen Kommunen erleichtert werden sollen. Nach den aktuellen Regeln in der Gemeindeordnung müssen mindestens 5 Prozent aller Einwohner ab 16 Jahren einen förmlichen Antrag unterschreiben, um dem Gemeinde- oder Stadtrat verbindlich ein Thema zur Befassung vorzulegen. Der Fachverband fordert eine Reduzierung der Unterschriftenhürde auf 1 Prozent und maximal 300 Unterschriften. Zudem sollen auch Jugendliche ab 14 Jahren unterzeichnen dürfen.

„Der Einwohnerantrag kann ein niedrigschwelliges Instrument sein, um den Dialog zwischen Bevölkerung und Kommunalpolitik zu befördern. In Sachsen ist er aber kaum nutzbar. In Dresden müssen für einen erfolgreichen Einwohnerantrag mehr als 24.000 Unterschriften gesammelt werden. Das ist völlig überzogen“, so Frank Rosberger, Sprecher des sächsischen Landesvorstands von Mehr Demokratie.

Bei der jüngsten Reform der Gemeinde- und Landkreisordnung im Jahr 2022 wurden die Unterschriftenhürden für Bürgerbegehren und Einwohneranträge gleichermaßen auf 5 Prozent gesenkt. Bei Bürgerbegehren bezieht sich die 5-Prozent-Hürde auf die stimmberechtigten Bürger, beim Einwohnerantrag auf die Einwohner ab 16 Jahren. „Die Hürde für die unverbindlichen Einwohneranträge ist damit faktisch sogar höher als für Bürgerbegehren, die zu verbindlichen Abstimmungen führen können. Wir fordern eine Anpassung an die Regeln aus Thüringen. Dort haben sich 1 Prozent der Stimmberechtigten und maximal 300 Unterschriften als Hürde bewährt“, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e. V. und Sprecher des Landesverbandes Thüringen.

„Der Einwohnerantrag kann in Kommunen Gesprächsräume eröffnen. Aber nicht mit diesen Regeln! Unser Entwurf ist ein Angebot an den Landtag, diesen handwerklichen Fehler der jüngsten Reform auszubessern“, so Rosberger. Mehr Demokratie hat den Gesetzentwurf bereits die Landtagsfraktionen übermittelt. Die Reform sollte, so der Fachverband, im 1. Quartal 2024 angegangen werden.

 

+++ Hintergrund

Der Gesetzentwurf kann hier eingesehen und heruntergeladen werden: https://sachsen.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2023/2023-11-24_MD-Sachsen_Gesetzentwurf_EWA-EWV.pdf.
Einen exemplarischen Vergleich von Quoren und erforderlichen Unterschriften bei Einwohneranträgen, sowie eine Übersicht der Unterschriftenhürde in verschiedenen sächsischen Städten und Gemeinden kann hier heruntergeladen werden: https://sachsen.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2023/2023-11-24_MD-Sachsen_Vergleich_Quoren_EWA.pdf.

Für Rückfragen:

Christian König, Mitarbeiter Mehr Demokratie Sachsen, 0151-22017276
Frank Rosberger, Landesvorstandssprecher Sachsen von Mehr Demokratie e.V., 0157-39244542