Mehr Demokratie: Landtag muss BSW-Vorschlag zur Volksgesetzgebung ernsthaft diskutieren

+++ Verfassungsreform für mehr Mitsprache der Bürger möglich

Der Landesverband Sachsen von Mehr Demokratie e. V. rät anlässlich des am Donnerstag (27.3.) im Sächsischen Landtag zu behandelnden Gesetzentwurfs der Fraktion BSW dazu, den Impuls aufzunehmen. Die Debatte über eine Reform der direkten Demokratie müsse auch in dieser Legislatur fortgeführt werden. Im Entwurf wird eine Stärkung der Volksgesetzgebung vorgeschlagen. „Für niedrigere Hürden bei Volksbegehren muss die Verfassung geändert werden. Das ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse allein mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen und Abgeordneten schwierig, aber möglich. Darum sollte der Landtag ernsthaft über die gebotene Reform diskutieren“, so Sarah Gersdorf, Landesvorständin von Mehr Demokratie in Sachsen.

Aktuell müssen in Sachsen 450.000 Bürgerinnen und Bürger für ein Volksbegehren unterschreiben, damit es erfolgreich ist. Das entspricht 14,1 Prozent der Stimmberechtigten und ist damit die bundesweit höchste Hürde. Der Vorschlag der BSW-Fraktion sieht vor, diese Hürde auf fünf Prozent zu senken. Das entspräche den bereits bestehenden Regelungen in Bremen, Hamburg oder Hessen. Außerdem soll die erforderliche Unterschriftenzahl für Volksanträge von 40.000 auf 20.000 halbiert werden.

Bereits in der vergangenen Wahlperiode gab es einen Entwurf für eine Verfassungsreform, auf den sich CDU, SPD, Grüne und Linke geeinigt hatten. Unter anderem sollte die Unterschriftenhürde für Volksbegehren auf sechs Prozent gesenkt werden. Die Reform scheiterte letztlich knapp am Veto von vier Abgeordneten der CDU. „Schon die damals vorgeschlagenen Hürden wären ein großer Schritt gewesen. Wichtig ist, dass sich die Fraktionen jetzt einigen. Das wäre ein deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger für eine neue politische Kultur der Beteiligung und der Vertrauensbildung“, sagt Gersdorf.