Sachsen auf Platz 9. Fachverband stellt Volksentscheidsranking vor: Sachsen mit kleiner Verbesserung auf kommunaler Ebene, aber viel Luft nach oben. Mehr Demokratie: Bürgerbegehren brauchen mehr Rechtssicherheit

Sachsen belegt im heute erschienenen Volksentscheidsranking von Mehr Demokratie e. V. mit Platz 9 einen Mittelfeldplatz und erhält die Schulnote 3,4. Bei den Regeln für direkte Demokratie auf kommunaler Ebene verbesserte sich der Freistaat leicht und erhält die Note 2,4. Ein wesentlicher Grund ist die niedrigere Unterschriftenhürde bei Bürgerbegehren. Sie wurde 2022 von zehn auf fünf Prozent gesenkt. Dennoch gibt es laut Mehr Demokratie e. V. weiteren Verbesserungsbedarf. „Wir haben mehr Bürgerbegehren, das ist erfreulich. Aber fast alle Bürgerbegehren sind aus formalen Gründen unzulässig. Da nützen auch niedrige Hürden nichts. Hier war der Landtag bei der Reform nachlässig und muss nachbessern“, sagt Frank Rosberger, Sprecher des Landesvorstands Sachsen von Mehr Demokratie. Der Fachverband schlägt vor, den Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren durch eine amtliche Kostenschätzung zu ersetzen. Zudem solle eine verbindliche Zulässigkeitsprüfung bereits vor dem Start einer Unterschriftensammlung erfolgen. Dadurch erhöhe sich die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Auf Landesebene hat Sachsen weiterhin die bundesweit höchste Hürde bei Volksbegehren. Für ein Volksbegehren müssen 450.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Das entspricht mehr als 14 Prozent der Wahlberechtigten. 2024 scheiterte eine Reform der Volksgesetzgebung knapp. Der Gesetzentwurf sah eine Senkung der Unterschriftenhürde auf fünf Prozent vor. Trotz einer Einigung zwischen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke scheiterte die Reform am Veto einzelner CDU-Abgeordneter.
„Die Bürgerinnen und Bürger hätten endlich besser mitentscheiden können. Wenn es eine demokratische Mehrheit für eine Verfassungsänderung gibt, muss der Landtag wieder tätig werden“, so Rosberger.

Mehr Demokratie stellt regelmäßig ein Volksentscheidsranking vor. Es vergleicht die Regelungen der Bundesländer für die direkte Demokratie auf kommunaler und auf Landesebene, vergibt dafür zwei Teilnoten und eine daraus resultierende Gesamtnote.


+++ Hinweis:
Die Pressemitteilung zur bundesweiten Auswertung des Rankings mit Links zu Hintergrundmaterial finden Sie auf der Webseite von Mehr Demokratie:
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