9.292 Unterschriften zur Stärkung der Demokratie

Online-Petition "Demokratie jetzt verteidigen! Sofort-Maßnahmen für Sachsen" an Landtagspräsidenten und Petitionsausschuss übergeben

Fotos von Nora Börding / i.A.v. Campact

Der Landesverband Sachsen von Mehr Demokratie e. V. hat dem Landtag eine Petition übergeben, mit der er drei Sofort-Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie fordert. Die Maßnahmen umfassen eine Reform der Bürgermeisterwahlen, niedrigere Hürden bei Einwohneranträgen und die Einführung öffentlicher Petitionen beim Landtag. Die Petition "Demokratie jetzt verteidigen! Sofort-Maßnahmen für Sachsen" wurde von 9.292 Personen unterzeichnet und von Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler entgegengenommen.

So lauten die Forderungen im Detail:

  1. Eine Änderung des Wahlverfahrens bei Bürgermeisterwahlen, die Einführung von (integrierten) Stichwahl: Bisher können beim zweiten Wahlgang dieselben Kandidierenden wieder antreten. Zur Steigerung der Wahloptionen und der höheren Wahrscheinlichkeit auf eine erfolgreich abgegebene Stimme, soll das Wahlverfahren für Bürgermeister und Landräte modernisiert werden. Dazu kann eine einfache Stichwahl eingeführt werden. Hierfür muss lediglich § 44a Abs. 2 KomWG geändert werden. Noch besser wäre die Einführung einer integrierten Stichwahl. In Thüringen hat sich gezeigt, dass sich demokratische Parteien dann auf eine verbliebene Kandidatin bzw. einen verbliebenen Kandidaten einigen können und damit verhindern, dass die AfD in die Rathäuser einzieht. Es geht nicht nur um ein technisches Detail im Wahlrecht, sondern auch um die politischen Kräfteverhältnisse in den Gemeinden.

  2. Eine niedrigere Hürde für Einwohneranträge: Einwohneranträge und Anträge auf Einwohnerversammlung helfen als Vorschlagsrechte aus der Einwohnerschaft, den Dialog zwischen Politik und Verwaltung auf der einen und Einwohnerschaft auf der anderen Seite zu stärken. Allerdings sind die Hürden in Höhe von 5 Prozent der Unterschriftsberechtigten für beide Instrumente viel zu hoch und wirken prohibitiv, zumal sie de facto höher sind als die für die weiter reichenden Bürgerbegehren. Die §§ 22 f. SächsGemO sollten entsprechend angepasst und die Unterschriftenhürde auf 1 Prozent bzw. maximal 300 Unterschriften gesenkt werden. Dabei kann ein entsprechender Gesetzentwurf aufgegriffen werden, den der Verein Mehr Demokratie am 24.11.2023 auf der Landespressekonferenz vorgestellt hat.

  3. Die Einführung öffentlicher Petitionen: Der Landtag soll sich offen zeigen für die Anregungen aus der Bevölkerung. Öffentliche Petitionen haben sich u.a. beim Bundestag und beim Thüringer Landtag als Instrument bewährt, mit dem ein themenbezogener Diskussionsraum zwischen Parlament und Bevölkerung ermöglicht wird. Erreicht eine öffentliche Petition, für die auch auf einer zu schaffenden digitalen Plattform des Landtags online Unterzeichnungen gesammelt werden können, ein bestimmtes Quorum, haben die Petentinnen bzw. Petenten einen Anspruch auf eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss. Hierfür kann ein bestehender Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (Drs 7/13745) oder auch die Vereinbarung aus dem laufenden Koalitionsvertrag (S.111f.) aufgegriffen werden.

Der Sächsische Landtag muss dafür die Gesetze ändern. Dazu reicht eine einfache Mehrheit der Regierungsfraktionen. Es betrifft das Kommunalwahlgesetz, die Gemeindeordnung und das Petitionsrecht. Die drei einfachgesetzlichen Reformen sollen dazu beitragen, Beteiligung auszubauen und das Vertrauen in demokratische Verfahren und Institutionen zu stärken. Gerade nach der gescheiterten Verfassungsreform sieht Mehr Demokratie den Landtag in der Pflicht zu handeln.