Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Petitionswesens im Freistaat Sachsen in den Landtag eingebracht (Drs 7/13745). Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass es künftig auch in Sachsen öffentliche Petitionen geben soll. Werden solche Petitionen innerhalb einer festgelegten Frist von einer bestimmten Anzahl von Unterstützern mitgezeichnet, sollen die Petenten das Recht erhalten, öffentlich im Landtag angehört zu werden.
Am 17.01.2024 fand zu diesem Gesetzentwurf für eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung statt. Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie, war als Sachverständiger eingeladen.
Mehr Demokratie begrüßt das Instrument der öffentlichen Petition. Es könnte das Vertrauen in die Demokratie stärken und das Parlament für mehr Menschen erlebbar machen und es dem Landtag ermöglichen, einen direkten Einblick in die Anliegen und Sorgen der Bürger zu erhalten. Öffentliche Petitionen sind im Bundestag, aber auch auf Landesebene z. B. im Thüringer Landtag etabliert und bewährt. In Anlehnung an das Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (ThürPetG) schlagen wir eine Hürde von 1.500 Mitzeichnungen vor, die auf einer digitalen Plattform des Landtags und in freier öffentlicher Sammlung erfolgen können.
Der Landesverband Sachsen von Mehr Demokratie fordert die Koalitionsfraktionen deshalb auf, noch in dieser Wahlperiode eine Reform des Petitionswesens in Sachsen auf den Weg zu bringen. Der Gesetzentwurf der Linken kann hierfür aufgegriffen, weiterentwickelt und ergänzt werden. Mit der Reform würde die Koalition schließlich auch ihren eigenen Koalitionsvertrag umsetzen. Dort heißt es: "Wir werden das Petitionsrecht stärken. Wir ermöglichen, dass sich Bürgerinnen und Bürger in einem Internetportal bereits beim Landtag eingereichten Petitionen, die öffentliche Belange betreffen, in einem festgelegten Zeitraum anschließen können. Dazu führen wir Verfahren zur Identifikation, Legitimation bzw. Authentifizierung der Petenten ein. Der Verfahrensstand der Petitionen soll zukünftig digital abgerufen werden können. In Zukunft wird der Petitionsausschuss die Möglichkeit haben, ab 2.500 Mitzeichnungen zur betreffenden Petition öffentliche Anhörungen zu beschließen."