Jubiläum am 23. Februar: 200. Bürgerentscheid in Sachsen

Parallel zur Bundestagswahl finden in Sachsen am 23. Februar drei Bürgerentscheide statt. Damit kommt es zum insgesamt 200. Bürgerentscheid.

Stimmkreuz und roter Stift

Am 23. Februar findet nicht nur die Bundestagswahl statt. In Sachsen gibt es auch ein besonderes Jubiläum für die direkte Demokratie. Da gleich in drei Kommunen abgestimmt wird, kommt es zum 200. Bürgerentscheid in einer sächsischen Kommune.

Bis dato fanden seit 1993 in Sachsen 197 Bürgerentscheide statt. Über den gesamten Betrachtungszeitraum sind Gebietsreformen das überweigende Thema von Bürgerentscheiden. Dass der Sächsische Landtag 2022 das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren von zehn auf fünf Prozent senkte, könnte in den kommenden Jahren zu mehr Bürgerbegehren und in der Folge auch zu mehr Bürgerentscheiden führen. Ein erster Trend in diese Richtung ist erkennbar, wie die Jahresbilanz von Mehr Demokratie für das Jahr 2024 zeigt.

Bei den kommenden Bürgerentscheiden in Radeberg und Arnsdorf steht jeweils ein interkommunales Gewerbegebiet zur Abstimmung. Beide Verfahren wurden durch Bürgerbegehren angestoßen. In Radeberg entschied sich der Stadtrat jedoch für eine direkte Abstimmung, da sich das Bürgerbegehren aktuell noch in einem Widerspruchsverfahren zur Prüfung seiner Zulässigkeit befindet. In Hohnstein wiederum geht es um die Errichtung von Windkraftanlagen, über die die Bürgerinnen und Bürger auf Initiative des Stadtrats entscheiden werden.

Das Beispiel Radeberg verdeutlicht ein Problem, das der Mehr Demokratie seit Längerem kritisiert: die hohe Zahl unzulässiger Bürgerbegehren. In den vergangenen beiden Jahren lag die Quote in Sachsen bei mehr als 60 Prozent. Bundesweit werden im Durchschnitt nur 28,5 Prozent aller Bürgerbegehren als unzulässig eingestuft. Um diese Quote zu verbessern, sollten unter anderem der Kostendeckungsvorschlag bei Bürgerbegehren abgeschafft und eine verbindliche Vorprüfung vor dem Beginn der Unterschriftensammlung eingeführt werden.

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Mehr Demokratie e.V. erfasst in Kooperation mit der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg alle direktdemokratischen Verfahren in Deutschland und veröffentlicht die Ergebnisse in einem regelmäßigen Bürgerbegehrensbericht. Den aktuellen bundesweiten Bürgerbegehrensbericht aus dem Jahr 2023 finden Sie hier: www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/buergerbegehren-in-den-kommunen/buergerbegehrensbericht.

Die direktdemokratischen Verfahren können in der öffentlichen Datenbank Bürgerbegehren eingesehen werden: www.datenbank-buergerbegehren.info/