Ganz vorn im Ländervergleich der direkten Demokratie insgesamt liegen Bayern und Bremen (beide Note 2,3), gefolgt von Hamburg (2,4) und Schleswig-Holstein (2,55).
„In Bayern zeigt sich der Zusammenhang von bürgerfreundlichen Regeln und einer lebendigen Praxis am deutlichsten. Gleichzeitig wird deutlich, dass die direkte und die parlamentarische Demokratie sich gut ergänzen können“, erläutert Beck.
40 Prozent aller in deutschen Kommunen gestarteten Bürgerbegehren finden im Freistaat statt. Mit 60 angestoßenen Volksbegehren liegt Bayern auch auf Landesebene vorn. Die besten Regeln für Volksbegehren auf Landesebene wird Hamburg attestiert (Note 2,2), die besten Regeln für Bürgerbegehren in den Kommunen hat Thüringen (Note 1,6). In beiden Ländern gehen die Regelwerke auf Initiativen von Mehr Demokratie zurück.
Seit dem ersten Volksentscheidsranking 2003 haben Bremen, Baden-Württemberg, Thüringen und Berlin die größten Reformsprünge gewagt. Seit dem letzten Ranking von 2016 konnten vor allem Berlin (+0,5) und Hessen (+0,4) ihre Noten verbessern.
Die Bundesländer, in denen Reformen nur sehr zögerlich angegangen werden, wie Brandenburg, Niedersachen oder Mecklenburg-Vorpommern, rücken im Volksentscheidsranking immer weiter nach hinten (Plätze 13-15). In Niedersachsen steht nun sogar ein Reform-Rückschritt an. Es sollen neue Ausschlusskriterien für Bürgerbegehren festgelegt werden.
Auf dem letzten Platz liegt derzeit das Saarland, dessen restriktive Regelungen sich auch auf die Praxis auswirken: Während in Bayern seit Einführung der direkten Demokratie 3.157 Initiativen auf der Kommunalebene starteten, erlebte das Saarland erst 16 Bürgerbegehren.
Das Volksentscheidsranking haben wir auch digial für alle Budnesländer aufgesetzt.
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