Novelle Kommunalwahlrecht: Rückschlag für die direkte Demokratie. Immer noch keine Wahl ab 16 möglich

Der Innenausschuss des Freistaates beriet heute über die Pläne der Koalition für eine Kommunalrechtsnovelle. Bereits im Vorfeld gab es dazu Änderungsanträge und erneut wurde das Ziel unterstrichen, Kommunalwahlen für Jugendliche ab 16 Jahren zu öffnen. Doch dieses Ziel ist wieder in weite Ferne gerückt.


 

 

Eine dringend benötigte grundlegende Verbesserung des Kommunalwahlrechts ist nicht gelungen. Somit rückt auch das Wahlalter von 16 Jahren wieder in weite Ferne. Stattdessen wurde nur an wenigen Stellschrauben gedreht. Ähnlich sieht es auch bei anderen Punkten aus, deren Umsetzung bereits lange überfällig gewesen wäre. Die Regierungskoalitionen bleiben den Bürgerinnen und Bürgern also auch in Zukunft mehr Mitspracherecht in der Kommunalpolitik schuldig. Peter Böhme aus dem Landesvorstand Sachsen von „Mehr Demokratie“ sagt hierzu: „Wir kämpfen schon seit langem für mehr Mitspracherechte der Bürgerinnen und Bürger in der Kommunalpolitik. Große Hoffnungen hatten wir bei der geplanten Reform des Kommunalwahlrechts. Dass unsere Hoffnungen nun wieder nicht erfüllt werden, ist mehr als enttäuschend. Sachsen ist eines der letzten Bundesländer, in denen das Wahlalter von 16 Jahren bei Kommunalwahlen noch kein Standard ist.“ Laut dem jährlichen Volksentscheidsranking von „Mehr Demokratie“ wird die Beteiligungsmöglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern in der Kommunalpolitik in Sachsen nur als „teilweise bürgerfreundlich“ eingestuft und liegt damit deutschlandweit nur im letzten Drittel. Grund dafür sind unter anderem die hohen Zustimmungsquoren bspw. für einen Bürgerentscheid. Hier müssen mindestens 25% errungen werden. „Dieser Wert ist nach wie vor einer der höchsten in der ganzen Bundesrepublik und sehr unrealistisch“, so Böhme. Besonders skurril könnten laut Böhme die Wahlen 2024 werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Wahlalter für Europawahlen auf 16 Jahre zu senken. „Sächsischen Jugendlichen wäre es somit gestattet, ihre Stimme für das Europaparlament abzugeben, jedoch nicht für ihren Gemeinderat- das ist völlig absurd und unverständlich“, so der Landesvorstand.
Das Kommunalwahlrecht umfassend und grundlegend zu reformieren wäre ein wichtiger erster Schritt gewesen, um langfristig die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen zu verbessern. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund eines größeren Projektes: Der anstehenden Verfassungsreform, durch die auch die Bürgerbeteiligung im Freistaat erhöht werden soll.