Mehr Demokratie: 9.292 Unterschriften zur Demokratie-Stärkung an Landtag übergeben

Petition verlangt modernes Wahlrecht und bessere Beteiligung

Zur heutigen (2.5.) Sitzung des Sächsischen Landtags hat der Landesverband Sachsen von Mehr Demokratie e. V. eine Petition mit 9.292 Unterschriften an den Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler und den Petitionsausschuss übergeben. Mehr Demokratie fordert drei Sofort-Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie, die noch vor der Landtagswahl verabschiedet werden sollen. So sollen die Unterschriftenhürden für Einwohneranträge gesenkt und die Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen sowie Öffentliche Petitionen eingeführt werden.

„Das Vertrauen in demokratische Verfahren sinkt, rechtsextreme Parteien erhalten leider viel Zuspruch. Wir brauchen jetzt eine Vorwärtsverteidigung der Demokratie und mehr Beteiligung. Zusammen mit mehr als 9.000 Unterzeichnern geben wir dem Landtag drei konkrete Vorschläge an die Hand“, sagt Frank Rosberger, Sprecher des Landesvorstands von Mehr Demokratie in Sachsen.

Nach der geplatzten Verfassungsreform müsse der Landtag ein Zeichen setzen. „Vier Abgeordnete haben den Ausbau der direkten Demokratie beerdigt. Umso mehr erwarten wir vom Landtag, dass er jetzt auf einfachem Weg die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger ausbaut. Es ist einzig eine Frage des Wollens“, so Rosberger. Aus Sicht des Vereins seien die Gesetzesänderungen zeitlich weiterhin möglich.

 

++++ Hintergrund

Das Verfahren für die Wahlen zu Bürgermeistern und Landräten sieht nach § 44a KomWG eine Wiederholung des ersten Wahlgangs vor, sollte kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten haben. Eingeführt werden sollte eine Stichwahl, sodass nur die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen noch einmal antreten. Gewählt sollte nur sein, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.

Einwohneranträge und Anträge auf Einwohnerversammlung nach §§ 22 f. SächsGemO sind Vorschlagsrechte aus der Einwohnerschaft, die den Dialog zwischen Politik und Verwaltung auf der einen und Einwohnerschaft auf der anderen Seite stärken. Für einen erfolgreichen Antrag müssen derzeit 5 Prozent der Einwohnerschaft unterschreiben. Die Hürde ist höher als die für die weiter reichenden Bürgerbegehren.

Der Landesverband Sachsen von Mehr Demokratie hat am 24.11.2023 einen Gesetzentwurf für niedrigere Hürden vorgestellt. Der Entwurf kann hier eingesehen werden: https://sachsen.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2023/2023-11-24_MD-Sachsen_Gesetzentwurf_EWA-EWV.pdf.

Im Koalitionsvertrag haben CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen die Einführung öffentlicher Petitionen vereinbart: „In Zukunft wird der Petitionsausschuss die Möglichkeit haben, ab 2.500 Mitzeichnungen zur betreffenden Petition öffentliche Anhörungen zu beschließen.“ (Gemeinsam für Sachsen. KOALITIONSVERTRAG 2019 BIS 2024, S. 112).

Die Fraktion Die Linke hat zudem in einem Gesetzentwurf (Drs. 7/13745) eine konkrete Regelung für öffentliche Petition vorgeschlagen.

Der Landesverband Sachsen von Mehr Demokratie hat die Petition nach der Wahl des Pirnaer Oberbürgermeisters auf der Plattform WeAct initiiert.

Die Online-Petition kann hier eingesehen werden: https://weact.campact.de/petitions/demokratie-jetzt-verteidigen-sofort-massnahmen-fur-sachsen.

 

Für Rückfragen:

Christian König, Mitarbeiter Mehr Demokratie e. V. Sachsen, 0151 22017276
Frank Rosberger, Sprecher des Landesvorstands Sachsen von Mehr Demokratie e.V., 0157 39244542