Volksbegehren
Mit Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid können die Bürgerinnen und Bürger direkt Einfluss auf die Landespolitik nehmen. Sie können eigene Gesetze auf den Weg bringen oder auf die politische Tagesordnung setzen.
Volksbegehren Regeln
- Auszug aus der sächsischen Verfassung Artikel 70 – 74
- Durchführungsgesetz zu Volksanträgen, Volksbegehren und Volksentscheide
Forderungen von Mehr Demokratie
