Einwohneranträge einfach machen - Mehr Demokratie präsentiert Gesetzentwurf

Mehr Demokratie stellte auf der Landespressekonferenz einen Gesetzentwurf zur Reform von Einwohneranträgen und Einwohnerversammlungen in Sachsen vor. Gefordert wird eine Herabsenkung der Unterschriftenhürde und eine Stimmberechtigung aller Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren.

Mit der Reform der Gemeinde- sowie der Landkreisordnung im Februar 2022 hat der Landtag die Hürden für Bürgerbegehren, Einwohneranträge und Anträge auf Einwohnerversammlungen gesenkt. Sieht diese Maßnahme auf den ersten Blick gut aussieht, so offenbaren sich beim genaueren Hinsehen Unstimmigkeiten und handwerkliche Fehler. Einwohneranträge sind enie niedrigschwellige Möglichkeit, um den Dialog zwischen Bevölkerung und Kommunalpolitik zu befördern. Die Quorenregelung ins Sachsen führt allerdings dazu, dass beide Instrumente, Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen, auch in Zukunft kaum genutzt werden.

Einerseits ist die erforderliche Anzahl an Unterschriften für einen erfolgreichen Antrag viel zu hoch. So müssen beispielsweise in Dresden mehr als 24.000 Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren rechtsgültig unterschreiben, damit ein Einwohnerantrag zulässig ist. Dieser bewirkt, dass sich der Stadtrat mit einem von der Initiative gesetzten Thema befassen muss. Er tut dies allerdings unverbindlich. Anders als bei einem Bürgerbegehren hat die Ablehnung eines Einwohnerantrags keine Konsequenzen.

Auf der anderen Seite wurden bei der Reform beide Unterschriftenhürden, die für Bürgerbegehren und die für Einwohneranträge gleichermaßen auf 5 Prozent gesenkt. Bei Bürgerbegehren bezieht sich die 5-Prozent-Hürde auf die stimmberechtigten Bürger, beim Einwohnerantrag auf die Einwohner ab 16 Jahren. Die Hürde für die unverbindlichen Einwohneranträge ist damit faktisch sogar höher als für Bürgerbegehren, die zu verbindlichen Abstimmungen führen können.

Der Landesverband Sachsen von Mehr Demokratie hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem diese Fehler ausgebessert werden. Er schlägt vor, die Unterschriftenhürde für Einwohneranträge und Anträge auf Einwohnerversammlungen an die Thüringer Regelungen anzupassen. Gemäß des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) müssen dort für einen Einwohnerantrag 1 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren unterschreiben, maximal bedarf es 300 Unterschriften. Während also in Dresden mehr als 24.000 Stimmberechtigte einen Einwohnerantrag unterschreiben müssen, sind in Erfurt 300 Unterschriften nötig. Die Hürden in Thüringen haben sich bewährt und manchenorts die politische Teilhabe spürbar befördert. So gab es zum Beispiel in Gera zwischen 2009 und 2022 16 Einwohneranträge.

Der Entwurf wurde den Landtagsfraktionen als Reformangebot übergeben mit dem Appell, noch in dieser Wahlperiode eine Gesetzesänderung zu beschließen.

 

Die Pressemitteilung zur Präsentation des Gesetzentwurfs kann hier eingesehen werden.

Der Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden.
Ebenso ist ein Ländervergleich von Quoren und erforderlichen Unterschriften bei Einwohneranträgen, sowie eine Übersicht der Unterschriftenhürde in verschiedenen sächsischen Städten und Gemeinden zum Download verfügbar.