Wir stimmen nicht zu. Die Form der Personenwahlen in Sachsen sind geübte Praxis seit der Wende. Eine Stichwahl hat gegenüber einem zweiten Wahlgang natürlich den Vorteil, dass ein Bewerber 50 % plus X auf sich vereinigen muss, was eine sehr hohe Legitimation darstellt. Andererseits haben wir auch bei den Direktkandidaten für Bundes- und Landtagswahlen eine Herangehensweise, nach der man ein Mandat oft unter 30 Prozent gewinnen kann.
Wenn es um die Frage von Demokratie geht, sollte auch das Thema Mehrkosten kein Argument sein. Die wichtige Frage ist für uns die, wie die Bürgerinnen und Bürger alle wichtigen Informationen für eine qualifizierte Wahlentscheidung erlangen können. Im Moment haben wir eine Situation, dass Teils der finanzielle Hintergrund eines Kandidaten, einen Vorteil im Wahlkampf darstellt.
Bei einer integrierten Stichwahl fällt, ein Wahlgang weg, der im Zweifelsfall einen erheblichen Einfluss auf eine neuerliche Wahlentscheidung haben kann. Zum Beispiel lässt sich möglicherweise erkennen, welche Kandidatin oder Kandidat in der Lage ist für einen zweiten Wahlgang die Unterstützung ehemaliger Konkurrenten zu bekommen. Daraus lässt sich gegebenenfalls die Fähigkeit zum Zusammenführen verschiedener Interessen ableiten. Unterm Strich sind wir gegenwärtig der Meinung, dass das bisherige Verfahren beibehalten werden sollte.