Volksanträge und Volksbegehren

Sind Sie dafür, die Unterschriftenquoren bei Volksanträgen und Volksbegehren auf 0,6 Prozent bzw. 6 Prozent zu senken?

 

  • CDU

    ENTHALTUNG.


    Wir wollen die Instrumente zur unmittelbaren Beteiligung stärken. Dazu werden wir die Gesetze über Volksanträge, -begehren und -entscheide kritisch prüfen und weiterentwickeln. Für eine Absenkung der Quoren ist jedoch eine Änderung der Sächsischen Verfassung erforderlich, für die es in der letzten Legislatur keine Zweidrittel-Mehrheit gegeben hat. Wir würden uns einer Anpassung nicht grundsätzlich verschließen, allerdings muss dies im Kontext der parlamentarischen Verhältnisse entschieden werden.

  • Die Linke

    Ja. Unsere Landtagsfraktion fordert seit Jahrzehnten niedrigere Hürden für die Volksgesetzgebung und hat dies auch in der jüngsten Verfassungsdebatte beantragt. Für einen erfolgreichen Volksantrag sollen 20.000 statt wie bisher 40.000 Unterschriften, für ein Volksbegehren die Unterschriften von fünf Prozent der Wahlberechtigten erforderlich sein.

  • Bündnis 90 / Die Grünen

    JA. Wir befürworten eine Senkung der Unterschriftenquoren bei Volksanträgen auf 0,6 Prozent und bei Volksbegehren auf 6 Prozent. Die jetzigen Vorgaben werden der hohen Bedeutung der direktdemokratischen Elemente nicht gerecht. Die notwendigen Veränderungsprozesse, vor denen wir stehen, können auch von neuen Ideen der Bürger*innen profitieren. Als BÜNDNISGRÜNE wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Ideen auch über Volksanträge und Volksbegehren besser umgesetzt werden können.

  • SPD

    Ja.


    Wir wollen die Menschen ermutigen, öfter die Instrumente direkter Demokratie zu nutzen. Dazu gehört eine relevante Absenkung der Unterschriftenquoren. Außerdem richten wir eine Beratung beim Landtag ein. Wir werden im Verfahren die elektronische Unterschrift und vereinfachte Formblätter einführen.

  • FDP

    Keine Antwort.

  • Freie Wähler

    Keine Antwort.

  • BSW

    Zustimmung. Wir streben eine noch stärkere Senkung an.
    Volksgesetzgebung ist eine Errungenschaft der Wendezeit. Die Ostdeutschen Bundesländer waren die ersten, die dies in die „Nachwende-Bundesrepublik“ eingebracht haben. Jetzt ist wie richtig festgestellt, Sachsen eines der Schlusslichter in Sachen direkte Demokratie. Wir werden eine Regelung in der Verfassung durchsetzen, die mindestens Ihre Zahlen zur Grundlage hat. Eine innere Logik besteht allerdings, wenn das Quorum für ein Volksbegehren, der Klausel für den Einzug einer Partei in den Landtag entspricht, also bei 5 Prozent liegt. Für den Antrag halten wir 0,5 Prozent für geeignet.

Volkseinwand

Sind Sie für die Einführung eines Volkseinwands und falls ja, wie hoch soll aus Ihrer Sicht die Unterschriftenhürde sein?

 

  • CDU

    Wir als CDU haben in der letzten Legislatur den Volkseinwand im nach parlamentarischen Sachverständigenanhörungen auf Fraktionsklausuren intensiv debattiert. Die Mehrheit der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages hat die Einführung eines Volkseinwands schlussendlich abgelehnt. Die Idee eines Volkseinwands wird grundsätzlich nicht wiederaufgegriffen.

  • Die Linke

    Enthaltung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Bevölkerung und Parlament sind als Gesetzgeber gleichrangig. Das ist verletzt, weil die Hürden für Volksanträge und Volksbegehren so hoch sind. Indem wir sie senken, stellen wir Gleichrangigkeit her. Mit dem Vorbehalt, dass vom Landtag beschlossene Gesetze nur wirksam werden, wenn die Bevölkerung zustimmt, wäre die Gleichrangigkeit aber wieder verletzt. Genauso falsch wäre es, wenn der Landtag das Ergebnis eines Volksentscheids bestätigen müsste.

  • Bündnis 90 / Die Grünen

    NEIN. Die Auseinandersetzungen zu einer Verfassungsänderung in Sachsen haben gezeigt, dass ein verfassungskonformer Volkseinwand im oben beschriebenen Sinne nicht umsetzbar ist. Gerade die sächsische Verfassung, die eine grundsätzliche Gleichrangigkeit zwischen Parlament und Volksgesetzgebung vorsieht, stellt hohe Hürden an ein verfassungskonformen Volkseinwand. Insbesondere würde mit einem solchem Volkseinwand die Gesetzgebungsfunktion des Landtages erheblich eingeschränkt. Wir schlagen stattdessen einen rechtlichen Volkseinwand vor, mit dem es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht wird, die Verfassungskonformität von Gesetzen direkt beim Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen zu können.

  • SPD

    Nein.


    Der Volkseinwand ist ein Instrument, mit dem Bürger:innen nach Landtagsbeschluss Gesetze in ihrem Inkrafttreten stoppen können, bis sie auf ihre Verfassungsmäßigkeit gerichtlich geprüft wurden. Die  Überprüfungsoption des Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 Sächs. Verfassung halten wir für ausreichend. Wir sehen die Risiken, dass einzelne Interessengruppen wichtige Entscheidungen blockieren könnten. Das reine Veto steht der aktiven Gestaltung unserer Gesellschaft entgegen, da es rein ablehnenden Charakter hat.

  • FDP

    Keine Antwort.

  • Freie Wähler

    Keine Antwort.

  • BSW

    Wir befürworten den Volkseinwand und würden hier eine Hürde von 2,5 Prozent (Hälfte Volksbegehren) vorschlagen.

Bürgerbegehren

Sind Sie dafür, dass der Kostendeckungsvorschlag durch eine amtliche Kostenschätzung ersetzt wird, die zum Bürgerentscheid vorgelegt wird?

 

  • CDU

    JA


    Wir als Sächsische Union können uns eine solche Anpassung vorstellen.

  • Die Linke

    Ja. Von der Zivilgesellschaft darf keine Leistung erwartet werden, die von der Staatsverwaltung zu erbringen ist. Sonst wird wertvolles demokratisches Engagement abgewürgt.

  • Bündnis 90 / Die Grünen

    JA. Wir wollen mehr zulässige Bürger*innenbegehren. Ein Mittel hierfür ist eine Anpassung der Zulässigkeitsvoraussetzungen von Bürger*innenbegehren durch Reformierung des Kostendeckungsvorschlags. Viele Begehren scheitern jedoch auch an der mangelnder Rechtskenntnis. Kommunen und Bürger*innen wollen demnach besser über Zulässigkeitsvoraussetzungen beraten werden. Wir wollen eine Beratungsstelle für Demokratieförderung und Bürger*innenbeteiligung schaffen, um Beteiligungskompetenzen aufzubauen und Netzwerkarbeit zu stärken.

  • SPD

    Nein.


    Nach § 25 Abs. 2 S. 2 Sächsische Gemeindeordnung muss ein Bürgerbegehren schon jetzt einen gesetzmäßigen Kostendeckungsvorschlag beinhalten. Wir wollen die Bürger:innen darin stärken, eigene Initiativen auf kommunaler Ebene zu betreiben. Eine amtliche Kostenschätzung kann eine Ergänzung sein, birgt aber gleichzeitig auch Konfliktpotenzial. Wichtiger wäre für uns, dass Initiator:innen Beratung zu ihren Vorhaben auf kommunaler Ebene erhalten.

  • FDP

    Keine Antwort.

  • Freie Wähler

    Keine Antwort.

  • BSW

    Dieser Forderung schließen wir uns an.

Einwohnerantrag

Sind Sie für die Reduzierung der Unterschriftenhürde bei Einwohneranträgen auf 1 % und max. 300 Unterschriften?

 

  • CDU

    NEIN


    Die kommunal- bzw. landesrechtliche Ausgestaltung der Hürden bei Einwohneranträgen ist in Deutschland sehr unterschiedlich. Grundsätzlich soll mit einer Hürde oder einem Quorum sichergestellt werden, dass ein vorgebrachtes Anliegen von einer nennenswerten Anzahl der Einwohner einer Gemeinde als wichtig für die Kommune erkannt wurde.
    Eine Festlegung auf bspw. max. 300 Unterschriften ist zur Erreichung dieses Ziels nicht geeignet, denn dies bedeutet, dass bspw. in Dresden (rd. 570.000 Einwohner) etwa 0,05 Prozent der Einwohner einen Einwohnerantrag einreichen könnten. Als Sächsische Union stehen wir der Möglichkeit einer Senkung der Hürden dennoch offen gegenüber. Wie eine solche Anpassung aussehen könnte, muss aus unserer Sicht aber in Gesprächen mit allen Beteiligten – insbesondere der kommunalen Familie – diskutiert werden. Eine Vorfestlegung auf 1 Prozent halten wir deshalb nicht für zweckmäßig.

  • Die Linke

    Ja. Das hatte die Linksfraktion bei der Novelle des Kommunalrechtes in dieser Legislaturperiode auch beantragt, die Mehrheit des Parlamentes stimmte aber dagegen.

  • Bündnis 90 / Die Grünen

    JA. Als BÜNDNISGRÜNE sind wir der Auffassung, dass die aktuellen Unterschriftenhürden bei Einwohner*innenanträgen zu hoch sind und eine effektive demokratische Teilhabe dadurch deutlich erschwert wird. Wir wollen diese deutlich senken und entsprechend der Einwohner*innenzahl staffeln. Der Vorschlag einer pauschalen Höhe von maximal 300 Unterschriften, ist jedoch unseres Erachtens wegen der deutlich höheren Einwohner*innenzahl in Dresden und Leipzig auf Sachsen nicht unmittelbar übertragbar, wir streben stattdessen eine niedrigen prozentualen Anteil an, der deutlich unter der Grenze von Bürgerbegehren liegt.

  • SPD

    Ja.


    Wir sehen die Stärkung demokratischer Beteiligung der Menschen auch auf kommunaler Ebene als einen wichtigen Beitrag an, um unsere Demokratie vor Ort gegen Populismus, Rechtsextremismus und Demokratiefeindlichkeit zu schützen. Der Einwohnerantrag kann ein Instrument sein, wenn seine Unterstützung angemessen breit aufgestellt ist. Die konkrete Absenkung des Quorums und weitere Maßnahmen zur Demokratiestärkung wollen wir im Austausch mit der kommunalen Ebene besprechen.

  • FDP

    Keine Antwort.

  • Freie Wähler

    Keine Antwort.

  • BSW

    Wir sprechen uns für eine Senkung der Hürden auf 1 Prozent aus.

Petitionen

Sind Sie für die Einführung von öffentlichen Petitionen?

 

  • CDU

    ENTHALTUNG


    Anhörungen sind im Petitionsausschuss derzeit auch schon ohne öffentlichen Petitionen möglich. Wir als Sächsische Union haben uns im aktuellen Koalitionsvertrag bereits zu den öffentlichen Petitionen festgelegt und werden daran festhalten.

  • Die Linke

    Ja, unsere Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf für die Modernisierung des sächsischen Petitionswesens eingebracht, den die Landtagsmehrheit abgelehnt hat. Wir wollen öffentliche Petitionen einführen und außerdem die Abläufe im Petitionsausschuss ändern, damit Petitionen schneller bearbeitet werden. Neben der schriftlichen Petitionseinreichung per Post oder Telefax soll auch eine Einreichung in Brailleschrift, in mündlicher Form zur Niederschrift und in Gebärdensprache möglich sein.

  • Bündnis 90 / Die Grünen

    JA. Das Petitionswesen fördert die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Prozess und stärkt somit die direkte Demokratie. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns insbesondere für ein bürger*innenfreundliches Petitionswesen mit gesetzlichen Grundlagen sowie für ein transparentes und effektives Verfahren im Sächsischen Landtag ein. Eine Einführung von öffentlichen Petitionen, die mit einer Modernisierung (Digitalisierung) des Petitionswesen einhergeht, unterstützen wir.

  • SPD

    Ja.


    Wie im Koalitionsvertrag 2019-2024 vereinbart, wurden im Laufe der zu Ende gehenden Legislaturperiode einige Verbesserungen beim Petitionswesen umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht, die in Kürze zur Verfügung stehen werden. Darunter befindet sich, neben der Möglichkeit über das Online-Portal den Bearbeitungsstand der Petitionen direkt nachzuvollziehen, auch die Einreichung Öffentlicher Petitionen, denen sich weitere Petenten online anschließen können.

  • FDP

    Keine Antwort.

  • Freie Wähler

    Keine Antwort.

  • BSW

    Wir wollen das Petitionswesen reformieren. Die ganze Form des Eingangs, der Behandlung und der Beantwortung von Petitionen genügen nicht mehr den Anforderungen an eine moderne und fortschrittliche Demokratie. Insbesondere sind wir davon überzeugt, dass bei vielen Petitionen aus den vergangenen Jahren, mehr im Sinne der Petenten hätte erreicht werden können. In dieser Hinsicht mag zwar eine größere Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz logisch sein, es braucht aber vor allem mehr Instrumente für die Landtagsabgeordneten, die Sachverhalte konsequent prüfen zu können. Am Ende muss aus dem Abschlussbericht der Petition und dem Antwortschreiben an die Petenten klar erkennbar sein, welche Prüfmaßnahmen zum Sachverhalt durch die Abgeordneten bzw. die Verwaltung und Ministerien vorgenommen wurden.

Wahlalter

Sind Sie für ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren bei Kommunal- und Landtagswahlen?

 

  • CDU

    NEIN


    Wir als Sächsische Union lehnen die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunal- und Landtagswahlen weiterhin ab. Als Sächsische Union haben wir stets dafür geworben, dass Rechte und Pflichten Hand in Hand gehen müssen. Dieses Prinzip wäre bei einer Absenkung des Wahlalters nicht realisiert, denn die Übertragung der vollen Verantwortung im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Strafrecht beginnt mit der Volljährigkeit. Wir sind als Sächsische Union der Auffassung, dass das Wahlalter nach wie vor daran geknüpft werden sollte.

  • Die Linke

    Ja, unsere Fraktion hat auch dies per Gesetzentwurf gefordert und sich in der dann von der Koalition abgewürgten Verfassungsdebatte für das Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen, Landtagswahlen sowie in der Volksgesetzgebung eingesetzt. Die Senkung des Wahlalters ist ein überfälliger Schritt und ein wichtiger Beitrag zur politischen Mitbestimmung der jungen Generation sowie zur Sicherung der Demokratie. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und steht allen Menschen ohne „Qualifikationsprüfung“ zu.

  • Bündnis 90 / Die Grünen

    JA. Junge Menschen müssen dringend besser an den Prozessen in Politik und Verwaltung beteiligt werden, die ihre Zukunft maßgeblich beeinflussen werden. Als BÜNDNISGRÜNE wollen wir über den Vorschlag von 16 Jahren hinausgehen und Sachsen zum ersten Bundesland mit aktivem Wahlrecht ab 14 Jahren bei Kommunal- und Landtagswahlen machen.

  • SPD

    Ja.


    Wir möchten das Wahlalter bundesweit auf 14 Jahre senken. Damit Jugendliche ihre Stimme früher abgeben und mitentscheiden können, wer in der Politik die Entscheidungen über ihre Zukunft trifft. In Sachsen wollen wir das für Kommunal- und Landtagswahlen sowie direktdemokratische Prozesse durch eine Verfassungsänderung erreichen. Außerdem wollen wir es möglich machen, dass sich Jugendliche schon vor dem 14. Geburtstag problemlos ins Wählerverzeichnis einschreiben können.

  • FDP

    Keine Antwort.

  • Freie Wähler

    Keine Antwort.

  • BSW

    Ja, hier stimmen wir zu.

Automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen

Sind Sie für die automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen auf kommunaler und Landesebene?

 

  • CDU

    NEIN
    Die Möglichkeit der Wahl ist ein hohes demokratisches Gut und ein Grundpfeiler der Demokratie. Für Personen, die am Wahltag beispielsweise verreist sind, ist die Briefwahl eine bewährte und wichtige Alternative. Während der Covid-Pandemie hat sie Teilhabe und Infektionsschutz gleichermaßen ermöglicht.
    Eine automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen lehnen wir mit Blick auf die verfassungsrechtlichen und nicht zuletzt demokratietheoretischen Fragen ab. Unsere drei wichtigsten Argumente seien hier kurz genannt: 1. Die Urnenwahl hat nicht umsonst einen hohen symbolischen Charakter und lässt den Wähler die Demokratie unmittelbar erleben. Wir wollen nicht, dass die Urnenwahl in ihrer symbolischen Bedeutung als „Gang zur Demokratie“ entwertet wird. 2. Die Briefwahl steht in einem Spannungsverhältnis zu den Grundsätzen der Wahl. Sie sollte deshalb eher die Ausnahme als die Regel sein. 3. Ein hoher Briefwähleranteil geht mit logistischen Herausforderungen insbesondere für die kommunale Ebene einher, die mitunter nur unter großen Anstrengungen bewältigt werden können.

  • Die Linke

    Ja, wir halten diesen Vorschlag für sinnvoll. Der Freistaat darf die Mehrkosten allerdings nicht den Kommunen überhelfen.

  • Bündnis 90 / Die Grünen

    ENTHALTUNG. Zur Steigerung der Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen wollen wir eine gesetzlich verankerte Innovationsklausel prüfen, mit Hilfe derer Kommunen eigenständig neue Ansätze wie z. B. die automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen implementieren können. Dies soll allerdings eine eigenständige Entscheidung der Kommunen sein. Auf Landesebene lehnen wir eine automatische Zusendung ab.

  • SPD

    Ja.


    Die Zeiten, in denen ein Antrag auf Briefwahl nur unter Angabe eines triftigen Grundes gestattet wurde, sind längst vorbei. Einer automatischen Zustellung von Briefwahlunterlagen und somit einer „antragsfreien“ Briefwahl stehen wir daher offen gegenüber. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die automatische Zustellung von Briefwahlunterlagen zu einem Anstieg in der Wahlbeteiligung führen kann – eine Entwicklung, die wir zur Stärkung der Demokratie, auch für Sachsen begrüßen.

  • FDP

    Keine Antwort.

  • Freie Wähler

    Keine Antwort.

  • BSW

    Ja, Zustimmung.

Integrierte Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen

Sind Sie für die Einführung (integrierter) Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen?

 

  • CDU

    NEIN


    Wir sind nicht für die Einführung einer integrierten Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen – unter anderem deshalb, weil „Last Minute Swings“ zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang vom Wähler nicht mehr berücksichtigt werden könnten.

  • Die Linke

    Enthaltung. Dazu hat Die Linke sich noch keine abschließende Meinung gebildet.

  • Bündnis 90 / Die Grünen

    NEIN. Wir sehen keinen Reformbedarf bei Personenwahlen auf Kommunalwahlen. Erhebungen aus anderen Bundesländern zeigen meist eine deutlich geringere Wahlbeteiligungen bei Stichwahlen, sodass sich unseres Erachtens in der Praxis keine höhere demokratische Legitimität ergibt. Die integrierte Stichwahl birgt zudem die Gefahr, das Wahlsystem komplexer zu machen und damit die notwendige Verständlichkeit für viele Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren.

  • SPD

    Ja.


    Wir setzen uns für echte Stichwahlen ein, d.h. die zwei stärksten Kandidierenden treten im 2. Wahlgang an. Trotz der Gefahr geringerer Wahlbeteiligung überwiegen die Vorteile: So ist das Ergebnis des 1. Wahlgangs nun endlich von Belang und die Wahlvorbereitungen werden bei den kurzen Fristen erleichtert. Bei integrierten Stichwahlen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, u.a. wegen der Verständlichkeit und Vorhersehbarkeit des Wahlsystems. Daher findet es in Deutschland bisher keine Anwendung.

  • FDP

    Keine Antwort.

  • Freie Wähler

    Keine Antwort.

  • BSW

    Wir stimmen nicht zu. Die Form der Personenwahlen in Sachsen sind geübte Praxis seit der Wende. Eine Stichwahl hat gegenüber einem zweiten Wahlgang natürlich den Vorteil, dass ein Bewerber 50 % plus X auf sich vereinigen muss, was eine sehr hohe Legitimation darstellt. Andererseits haben wir auch bei den Direktkandidaten für Bundes- und Landtagswahlen eine Herangehensweise, nach der man ein Mandat oft unter 30 Prozent gewinnen kann.

    Wenn es um die Frage von Demokratie geht, sollte auch das Thema Mehrkosten kein Argument sein. Die wichtige Frage ist für uns die, wie die Bürgerinnen und Bürger alle wichtigen Informationen für eine qualifizierte Wahlentscheidung erlangen können. Im Moment haben wir eine Situation, dass Teils der finanzielle Hintergrund eines Kandidaten, einen Vorteil im Wahlkampf darstellt.

    Bei einer integrierten Stichwahl fällt, ein Wahlgang weg, der im Zweifelsfall einen erheblichen Einfluss auf eine neuerliche Wahlentscheidung haben kann. Zum Beispiel lässt sich möglicherweise erkennen, welche Kandidatin oder Kandidat in der Lage ist für einen zweiten Wahlgang die Unterstützung ehemaliger Konkurrenten zu bekommen. Daraus lässt sich gegebenenfalls die Fähigkeit zum Zusammenführen verschiedener Interessen ableiten. Unterm Strich sind wir gegenwärtig der Meinung, dass das bisherige Verfahren beibehalten werden sollte.

Transparenzgesetz - Evaluation

Sind Sie für eine partizipative Evaluation des Transparenzgesetzes mit Öffentlichkeitsbeteiligung in der kommenden Wahlperiode?

 

  • CDU

    ENTHALTUNG


    Wir als Sächsische Union gehen davon aus, dass die Öffentlichkeit bei der Evaluation durch die Ermöglichung von Stellungnahmen beteiligt wird.

  • Die Linke

    Ja, das ist dringlich, zumal das Gesetz aus unserer Sicht schon bei seiner Verab-schiedung verbesserungsbedürftig war. Die mit 22 Nummern bemerkenswert lange Liste an Gründen, aus denen Auskunftsersuchen abgelehnt werden können, ist wohl bundesweit einmalig. Wir wollen, dass alle Informationen, die die Verwaltungs-tätigkeit des Freistaates betreffen und die keinem durch andere Gesetze zwingend bestimmten Schutz unterliegen, öffentlich transparent sind und individuell zugäng-lich gemacht werden.

  • Bündnis 90 / Die Grünen

    JA. Mit dem Transparenzgesetz wurde erstmals in Sachsen ein Informationsanspruch geschaffen, mit dem die Bürger*innen Informationen von Behörden erlangen und einen besseren Einblick in staatliches Handeln nehmen können. Im Rahmen einer ersten Evaluation wollen wir dieses Transparenzgesetz mit Hilfe öffentlicher Beteiligung weiterentwickeln. Dabei soll der Anwendungsbereich des Gesetzes auf die kommunale Ebene sowie auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgeweitet werden. - Ein Punkt, für den wir BÜNDNISGRÜNE schon länger werben, da gerade auf kommunaler Ebene das Transparenzgesetz seine volle Wirkung entfalten würde, sei es bei Bauvorhaben oder dem Agieren der Kommunalverwaltung, die für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Alltagsrelevanz hat. Die Ausnahmen bei den Transparenz- und Dokumentationspflichten sollen zudem deutlich reduziert werden. Denn wir finden: eine starke Demokratie lebt von Transparenz und nicht von deren Einschränkung.

  • SPD

    Ja.


    Breitangelegte Beteiligungsprozesse im Bereich der Strategieentwicklung zählen in Sachsen schon heute zum Alltag. Durch die Einbindung der gesellschaftlich relevanten Akteure erfolgt nicht nur eine Aktivierung, sondern auch eine Berücksichtigung vielfältiger Interessen. Eine partizipative Evaluation des sächsischen Transparenzgesetzes könnte daher ein nächster logischer Schritt für den Freistaat Sachsen sein.

  • FDP

    Keine Antwort.

  • Freie Wähler

    Keine Antwort.

  • BSW

    Ja, wir stimmen zu.

Transparenzgesetz – Aufnahme von Kommunen

Sind Sie dafür, dass Kommunen als transparenzpflichtige Stellen in das Transparenzgesetz aufgenommen werden?

 

  • CDU

    NEIN


    Die Einbeziehung der Kommunen ist von uns dem Grunde nach nicht geplant. Die Nichteinbeziehung der Kommunen war Gegenstand harter Verhandlungen zum Transparenzgesetz. Wir als Sächsische Union setzen uns für Bürokratieminderung ein, das bedeutet auch, dass wir ein Gesetz, welches ohnehin schon mit einem enormen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung versehen ist und welches nicht einmal zwei Jahre in Kraft ist, nicht wieder ohne Not aufmachen und den Erfüllungsaufwand weiter erhöhen. Unabhängig davon ist in § 17 Abs. 3 Nr. 1 SächsTranspG aber ohnehin eine Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes unter Berücksichtigung der Ausweitung auf die Kommunen vorgesehen, die es jedenfalls abzuwarten gilt.

  • Die Linke

    Ja, ohne Wenn und Aber.

  • Bündnis 90 / Die Grünen

    JA. In der laufenden Legislaturperiode haben wir als BÜNDNISGRÜNE mit dem Transparenzgesetz dafür gesorgt, dass Bürger*innen einen besseren Einblick in staatliches Handeln nehmen können. Das Transparenzgesetz wollen wir auf die Kommunen sowie Unternehmen mit Beteiligung in öffentlicher Hand ausweiten und die Ausnahmen bei den Transparenzpflichten weiter reduzieren. Zusätzlich wollen wir die Transparenzplattform weiter ausbauen und den Anspruch auf Transparenz kostenlos gestalten.

  • SPD

    Ja.


    In Kommunen werden tagtäglich Entscheidungen getroffen, die unmittelbar das Leben der Bürger:innen betreffen. Damit Bürger:innen in Sachsen künftig einfacheren Zugriff auf öffentliche Informationen haben und so Prozesse besser nachvollziehen können, möchten wir die Transparenzpflicht vom Land auf die Kommunen ausweiten.

  • FDP

    Keine Antwort.

  • Freie Wähler

    Keine Antwort.

  • BSW

    Ja, wir stimmen zu. Die Mehrkosten sind durch das Land zu tragen.

Alle Antworten der Parteien können Sie auch gebündelt hier nachlesen: